Pflichten des Versicherungsnehmers bei Sturmschäden

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Orkan Niklas hat gerade erst über Deutschland gewütet und dabei viele Schäden verursacht. Die Räumarbeiten und Schadensbeseitigungen sind noch im vollen Gange, aber wer kommt für die Schäden auf? Was sind Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer, werden Sie sich mit Sicherheit fragen.

Laut dem Bund der Versicherten (BdV), kommen für die meisten Schäden Versicherungen auf. Trotzdem müssen Geschädigte einiges bei der Regulierung beachten um vollen Versicherungsschutz zu erhalten.

Daher haben wir 3 Tipps ausgearbeitet, die Ihnen weiterhelfen:


1. Melden Sie den Schaden direkt! Egal ob Sie dies per Telefon, E-Mail oder bei Ihrem persönlichen Betreuer erledigen, aber melden Sie den Schaden sobald er entstanden ist. So kann Ihnen die Versicherung einen Gutachter bzw. Schadensbogen zusenden um den Schaden genau zu bestimmen. Es gibt zwar keine genaue Frist für die Meldung eines Schadens, aber trotzdem gab es in der Vergangenheit Fälle, die genau deshalb vor Gericht gelandet sind.

2. Dokumentieren Sie den Schaden so genau wie möglich. Fast jeder hat heutzutage eine Digicam oder ein Fotohandy. Bereits ein paar Fotos können ausreichen um bei der Dokumentation des Schadens positiv beizutragen. Im Normalfall wird aber ein Gutachter der Versicherungsgesellschaft erscheinen und den Schaden detailliert aufnehmen.

3. Beachten Sie die Schadensminderungspflicht. Bei der Schadensminderungspflicht geht es darum, dass Versicherungsnehmer, sofern sie in der Lage sind, alles tun müssen um den Schaden möglichst gering zu halten.

Was heißt das in der Praxis?

Ist z.B. durch einen abgebrochenen Ast oder Baum Ihr Fenster beschädigt, so sind Sie in der Pflicht, das Fenster notdürftig abzudecken, damit durch Unwetter oder Regen nicht weitere Schäden im oder am Haus entstehen können. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Man muss sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ist z.B. Ihr Dach undicht, müssen Sie nicht aufs Dach klettern und sich in Gefahr begeben.

Leider ist es, wenn der Schaden entstanden ist, meistens schon zu spät die Tarifleistungen zu vergleichen. Es lohnt sich aber trotzdem mal die Wohngebäude Versicherung überprüfen zu lassen.

Zum Wohngebäudevergleich

 

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Gast Freitag, 29 März 2024
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