Aus gegebener Veranlassung möchte ich Ihnen einen Fall aus der Praxis schildern:

Aufgrund von Schlafstörungen hat unsere Klientin ihren Hausarzt aufgesucht mit dem Ergebnis, dass dieser ihr nicht nur ein Schlafmittel verschrieben, sondern ihr auch eine Überweisung zu einem Psychologen (den sie übrigens nicht aufgesucht hat) mitgegeben hat.

Begründung: Anpassungsstörungen, die sie allerdings gar nicht selbst betroffen haben, sondern ihren Lebensgefährten.

Und die Moral von der Geschicht: Ein scheinbar harmloser Termin beim Hausarzt kann schon dazu führen, dass Sie nicht mehr versicherbar sind.