Veröffentlicht von am in Noviblog

Der Markt macht eine Metamorphose durch. Das „alte“ Geschäftsmodell funktioniert so nicht mehr.

Milliardenschwere Blockbuster, wie die Kapital-Lebensversicherung, die in vielen Jahren quasi als Blackbox für alles und jedes herhalten musste, scheint ein Auslaufmodell zu sein. Diese Cashcow der Branche, von denen es übrigens mehrere gab, gibt zunehmend weniger „Milch“. Das „neue“ Geschäftsmodell ist erst in Konturen zu erkennen, es wird Gewinner und Verlierer geben. Auf allen Seiten.

Die nationalen und europäischen Regulierungen, die vordergründig dem Verbraucherschutz dienen, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Was unter dem Etikett „Gerechtigkeit“ bzw. „Verbraucherschutz“ quasi wie ein Flächenbrand grassiert, könnte einer möglicherweise guten Absicht zuwiderlaufen.

Die Finanzindustrie als Produktlieferanten, der Vertrieb, gleichgültig in welcher Form, ob ambulant oder stationär, müssen sich völlig neu aufstellen. Dabei spielt die rechtliche Position des Vertriebs, sei es strukturiert oder als „Einzelkämpfer“, egal ob angestellt, Handelsvertreter oder als sog. freier Makler, nur eine untergeordnete Rolle.

Und last but not least …, der Endverbraucher, auch Kunde genannt. Von ihm wird zunehmend mehr Eigenverantwortung verlangt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Informations-
beschaffung und deren Bewertung.

In einem Land, das mehr „anti“ als „pro“ eingestellt ist, ist das keine einfache Angelegenheit. Hinzu kommt die Diskussion um Vergütungsmodelle in Beratung und Verkauf  = Provisions-verbot vs. Honorarberatung. Wird am Ende der Metamorphose ein schöner Schmetterling das Licht der Welt erblicken? Zweifel sind angebracht.

 

Aufrufe: 7933
Bewerte diesen Beitrag:
0

Veröffentlicht von am in Noviblog

Orkan Niklas hat gerade erst über Deutschland gewütet und dabei viele Schäden verursacht. Die Räumarbeiten und Schadensbeseitigungen sind noch im vollen Gange, aber wer kommt für die Schäden auf? Was sind Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer, werden Sie sich mit Sicherheit fragen.

Laut dem Bund der Versicherten (BdV), kommen für die meisten Schäden Versicherungen auf. Trotzdem müssen Geschädigte einiges bei der Regulierung beachten um vollen Versicherungsschutz zu erhalten.

Daher haben wir 3 Tipps ausgearbeitet, die Ihnen weiterhelfen:


1. Melden Sie den Schaden direkt! Egal ob Sie dies per Telefon, E-Mail oder bei Ihrem persönlichen Betreuer erledigen, aber melden Sie den Schaden sobald er entstanden ist. So kann Ihnen die Versicherung einen Gutachter bzw. Schadensbogen zusenden um den Schaden genau zu bestimmen. Es gibt zwar keine genaue Frist für die Meldung eines Schadens, aber trotzdem gab es in der Vergangenheit Fälle, die genau deshalb vor Gericht gelandet sind.

2. Dokumentieren Sie den Schaden so genau wie möglich. Fast jeder hat heutzutage eine Digicam oder ein Fotohandy. Bereits ein paar Fotos können ausreichen um bei der Dokumentation des Schadens positiv beizutragen. Im Normalfall wird aber ein Gutachter der Versicherungsgesellschaft erscheinen und den Schaden detailliert aufnehmen.

3. Beachten Sie die Schadensminderungspflicht. Bei der Schadensminderungspflicht geht es darum, dass Versicherungsnehmer, sofern sie in der Lage sind, alles tun müssen um den Schaden möglichst gering zu halten.

Was heißt das in der Praxis?

Ist z.B. durch einen abgebrochenen Ast oder Baum Ihr Fenster beschädigt, so sind Sie in der Pflicht, das Fenster notdürftig abzudecken, damit durch Unwetter oder Regen nicht weitere Schäden im oder am Haus entstehen können. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Man muss sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ist z.B. Ihr Dach undicht, müssen Sie nicht aufs Dach klettern und sich in Gefahr begeben.

Leider ist es, wenn der Schaden entstanden ist, meistens schon zu spät die Tarifleistungen zu vergleichen. Es lohnt sich aber trotzdem mal die Wohngebäude Versicherung überprüfen zu lassen.

Zum Wohngebäudevergleich

 

Aufrufe: 12370
Bewerte diesen Beitrag:
0
  1. Die richtigen Unterlagen bereit legen. Zur Berechnung benötigt man den Fahrzeugschein sowie die letzte Police der aktuellen Versicherungsgesellschaft. Meistens wird diese zum Jahreswechsel zugeschickt, da sich durch die Änderung des Schadensfreiheitsrabatts, der Preis ändert.

  2. Nehmen Sie sich Zeit für die Berechnung. Da gerade man bei einer KFZ Versicherung, vergleichsweise viele Daten angeben muss, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese korrekt angegeben werden, da bereits leichte Abweichungen sich massiv auf den Beitrag auswirken können. Deshalb unser Tipp, nehmen Sie sich Zeit.

  3. Vergleichen Sie die Leistungen. Gerade bei der KFZ Kasko unterscheiden sich oft von Gesellschaft zu Gesellschaft die Leistungen massiv. Daher lohnt es sich mal einen Blick auf die Leistungen zu werfen und diese zu vergleichen. Oft findet man schnell Unterschiede bei Wildschäden, der Werkstattbindung oder Marderbissen. Daher sollte man sich diese Punkte genauer anschauen.

  4. Beachten Sie den Selbstbehalt. Unter dem Selbstbehalt  versteht man die Kostenbeteiligung des Versicherungsnehmers im Kaskoschadensfall. Häufige Anwendung findet man in der Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 150 € sowie in der Vollkasko von 300 €. Oft werden um den Beitrag zu senken, höhere Selbstbehalte gewählt, allerdings ist davon abzuraten, da im Schadensfall eine höhere Selbstbeteiligung fällig wird. Daher sollte man bei der Berechnung genau achten wie hoch man den Selbstbehalt wählt. Wir empfehlen 150 € SB in der Teilkasko und 300 € SB in der Vollkasko.

  5. Wo wird Ihr Fahrzeug nachts abgestellt? Ein weiterer wichtiger Punkt, vor allem bei der Kasko, ist der nächtliche Abstellplatz des KFZ, denn wenn dieser nicht korrekt angegeben wurde, kann z.B. bei Diebstahl etc. der Versicherungsschutz verweigert werden. Daher ist es sehr wichtig anzugeben, wo das KFZ tatsächlich abgestellt wird.

 Button Rot Novitas KFZ

Aufrufe: 8689
Bewerte diesen Beitrag:
0

Veröffentlicht von am in Noviblog

Aus gegebener Veranlassung möchte ich Ihnen einen Fall aus der Praxis schildern:

Aufgrund von Schlafstörungen hat unsere Klientin ihren Hausarzt aufgesucht mit dem Ergebnis, dass dieser ihr nicht nur ein Schlafmittel verschrieben, sondern ihr auch eine Überweisung zu einem Psychologen (den sie übrigens nicht aufgesucht hat) mitgegeben hat.

Begründung: Anpassungsstörungen, die sie allerdings gar nicht selbst betroffen haben, sondern ihren Lebensgefährten.

Und die Moral von der Geschicht: Ein scheinbar harmloser Termin beim Hausarzt kann schon dazu führen, dass Sie nicht mehr versicherbar sind.

Aufrufe: 7648
Bewerte diesen Beitrag:
0

Veröffentlicht von am in Noviblog

Das neue Design ist fertig. Aber nicht nur das, mit dem neuen Design erhält unser Portal viele Funktionen, die wir Ihnen hier kurz erläutern möchten.

Mit unserem Online-Rechner Versicherungen vergleichen

Sie haben nun die Möglichkeit direkt über unsere Online-Rechner Versicherungsvergleiche und Abschlüsse durchzuführen. Benötigen Sie z.B. außerhalb unserer Geschäftszeiten eine Berechnung eines KFZ sowie eine EVB Nummer(Deckungskarte), dann geht dies direkt über den neuen KFZ-Vergleich.

Adress-, Vertragsänderungen & Schadensmeldungen

Über den Menüpunkt Service ist es nun möglich, eine Änderung der Adresse oder Vertragsdaten durchzugeben. Bei kleinen Änderungen wie z.B. der E-Mail Adresse oder der Telefonnummer, können wir diese direkt im System einpflegen. Sollten wir weitere Daten benötigen, so setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Gleiches gilt im übrigen für die Schadensmeldung, die sie von nun an online vorab melden können.

Kostenlose Beratung

Über den Punkt „Kostenlose Beratung“, der auf jeder Seite links in der Ecke zu finden ist, können Sie jederzeit eine Anfrage für einen Beratungstermin starten. Oder kommen Sie auf dem Portal nicht zurecht? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir helfen gerne.

Noviblog

Mit dem Noviblog bieten wir Ihnen zusätzlich eine neue Funktion. Im Noviblog werden wir Sie in Zukunft mit aktuellen Neuigkeiten sowie Tipps und Tricks zu den Themen Geld, Versicherungen, Risikomanagement, Finanzmanagement & Strategieberatung informieren.

Aufrufe: 7910
Bewerte diesen Beitrag:
0
Persönliche Beratung
1000 Zeichen verbleibend
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.